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15.04.21, 09:35 - 

Covid Lockerungen vom 14.04.2021

Ab Montag, 19. April 2021 sind Sport- und Kulturaktivitäten für Erwachsene mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Damit sind auch Wettkämpfe im Amateurbereich wieder gestattet. Im Aussenbereich muss dabei entweder eine Maske getragen, oder aber der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind aber Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei denen das Maskentragen nicht möglich ist (z. Bsp. Ausdauertraining, oder beim Singen im Chor oder Aktivitäten im Blasmusikbereich). Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich nur, wenn dabei eine Maske getragen wird.

Veranstaltungen mit Publikum – im Aussenbereich mit 100, im Innenbereich mit 50 Personen, sind wieder möglich. Gemeint sind etwa Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte, oder Kinos- und Theaterbesuche oder Saal-Konzerte. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1.5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Führungen in Museen und Treffen von Vereinsmitgliedern sind mit bis 15 Personen zugelassen.

Wie sich diese Lockerungen im Sportbereich auf den Armbrustchiesssport konkret auswirken, klärt der EASV momentan ab. Detaillierte Informationen folgen hierzu in den nächsten Tagen.